Totosoftware "TotoMax III" - ab (F)ree-Version
Die Dreizehnerwette wurde in allen deutschen Bundesländern mit
Ausnahme von NRW ab der Saison 2004 eingeführt und löste damit die
Elferwette ab, die es seit 1969 gab. Im Januar 2005 wurde auch in
Nordrhein-Westfalen die 13er-Wette eingeführt. Neben der Erhöhung um
zwei Spiele wurde auch ein vierter Gewinnrang eingeführt. Im Dezember
2013 wurde die Ausschüttung von 50 % auf 60 % aufgestockt.
Die Stammdaten für die deutsche Dreizehnerwette sind in der Datei gespeichert. Bei eventuellen Änderungen wird über die Programmfunktion eine aktualisierte Fassung dieser Datei von TotoMax geliefert. Eine solche Änderung gab es beispielsweise im Jahr 2013 bezüglich der Ausschüttung. Deshalb gibt es inzwischen zwei Regelungen in den DE13-Wettart-Stammdaten
1. Regelung für die Deutsche Dreizehnerwetter
vom 07.08.2004 bis zum 14.12.2013 galt diese Regelung:

2. Regelung für die Deutsche Dreizehnerwette
Seit dem 21.12.2013 gilt diese Regelung:

Eine Tippreihe kostet 50 Cent. Ausbezahlt werden 60 % von den Einsätzen, aufgeteilt auf vier Gewinnränge. Die Ausschüttung verteilt sich dabei wie folgt:
Gewinnquoten werden auf 10 Cent abgerundet. Es gibt keinen Mindestauszahlungsbetrag. Gibt es keinen Gewinner in einem unteren Rang, wird es dem nächsthöheren Rang zugeschlagen. Auftreten kann das eigentlich nur beim Zwölfer: Gibt es keinen Zwölfer, dafür aber einen oder mehrere Dreizehner, wird die Ausschüttungssumme für den Zwölfer dem Dreizehner zugeschlagen (das kam bisher jedoch noch nie vor). Gibt es keinen Gewinner beim Dreizehner, gibt es einen Jackpot. Einen Jackpot für den Zwölfer kann es auch geben, wenn es weder Zwölfer noch Dreizehner gibt. Das kam schon wenige Male vor, zuletzt in der Veranstaltung 52/2014 - siehe nachfolgende Abbildung:
Viele Wettart-Einstellungen sind im Spielplan sichtbar. Hier ist ein Beispiel-Spielplan für die deutsche Dreizehnerwette:


Im Rahmen "Allgemeine Angaben zur Wettart" sind für die deutsche Dreizehnerwette folgende Einstellungen vorhanden:
Laut den Supertoto-Bestimmungen konnte man nur teilnehmen, wenn man über 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und kein Einwohner der folgenden Länder war: Türkei, Hongkong, USA, Afghanistan, Äthiopien, Iran, Irak, Jordanien, Kuwait, Pakistan, Syrien und Jemen.
Für die Teilnahme an dieser Wettart konnten jedoch weitere rechtliche Bestimmungen gelten, die möglicherweise vorschrieben, dass eine Teilnahme abhängig vom Aufenthaltsort, Wohnort, der Nationalität und/oder dem Alter nicht erlaubt war. Die Glücksspielgesetze unterschieden sich von Staat zu Staat. Wer an dieser Wettart teilnehmen wollte, musste sich vorab informieren, ob dies aufgrund der Gesetzgebung des eigenen Landeszulässig war.
Wir informieren lediglich über verschiedene Wettarten, für die man mit TotoMaxIII Tippreihen erstellen kann bzw. so wie hier konnte. Dies ist/war keinesfalls als Aufforderung oder Empfehlung zu verstehen, tatsächlich an einer Wette teilzunehmen!
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