Wegen dem neuen Lotterie-StaatsvertragWir informieren nur ...Der neuen, ab 1.1.2008 geltenden neuen Lotterie-Staatsvertrag sehen wir uns veranlasst, dass wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir in unserer Werbung, in unseren Büchern und in unserer Software keine Aufforderung zur Teilnahme an Glücksspielen abgeben! Wir informieren nur über die unterschiedlichsten, effektivsten und teilweise auch raffinierten Spieltechniken, wir fordern aber Niemanden auf, tatsächlich zu spielen! Im Gegenteil, von manchen Wettformen und ruinösen Spielweisen raten wir gezielt ab (z.B. vom Dauerspiel mit Kenotyp 2)! Auch betreiben wir keinen Spielservice. Das Thema Spielerschutz mit der Spielsucht-Prävention steht ab dem Jahr 2008 im Brennpunkt. Wir sind für Spielsucht-Prävention, sofern sie angemessen und sinnvoll geregelt ist. In allen unseren Prospekten, in den Büchern und in der Software finden Sie überall folgenden Hinweis: Gesetzliche Hinweise: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Niemanden auffordern, tatsächlich an Glücksspielen teilzunehmen! Unser Rat: "Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden"! Informationen zur Glücksspielsucht finden Sie bei der BzgA www.bzga.de ( 0800-1372700 (anonym und kostenlos). Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Lotterien und Sportwetten ist gesetzlich verboten! Die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn in Klasse 1 ist im Lotto: 1 zu 139.838.160, bei "6aus45" 1 zu 8.145.060, "13er-Wette" 1 zu 1.594.323, "Keno" (Typ10) 1 zu 2.147.181. Details bei www.lotto.de Weitere Info's inklusiv eines Selbsttestes haben wir hier zusammengetragen. |
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