Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlag Rolf Speidel, Inzigkofen - Fassung vom 01.01.2009

Inhaber: Rolf Speidel, Hohenzollernweg 3, D-72514 Inzigkofen.
Umsatzsteuer-Identifikation: DE 144 828 708 Steuer-Nummer: 85412/31009

§ 1 - Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen des Verlages Rolf Speidel, im folgenden kurz VRS genannt, erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Für Lieferungen an Buch- und Zeitschriften-Händler gilt ergänzend die "Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels" in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf sonstige Weise abgegeben wird.

§ 3 - Preise

Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung des Empfängers. In allen unseren Preisangaben ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise gelten ab Verlag, bei Vorausbezahlung und Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir die Portokosten. Bei Versand per Nachnahme werden pauschal 5 EURO als Ausgleich für die entstehenden Portomehrkosten und Überweisungsgebühren berechnet. Bei Lieferungen ins Ausland werden die anfallenden Portokosten in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 5 EURO (Details dazu finden Sie in unserer Versandkosten-Übersicht). VRS liefert ins Ausland nur bei Vorausbezahlung, es erfolgt also keine Lieferung per Nachnahme.

Ist der Kunde Händler (Buch- und Zeitschriftenhandel), so ist er gegenüber seinen Kunden zur Einhaltung der von VRS vorgegebenen Ladenpreise verpflichtet.

§ 4 - Zahlung

Unsere Rechnungen werden zum auf der Rechnung vermerkten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für von uns beauftragte Inkassopartner.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden mit Eintritt des Verzugs alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen (siehe "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen").

§ 5 - Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Institution übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser oder das Betriebsgelände unseres Auslieferers verlassen hat.

§ 6 - Eigentumsvorbehalt

An den gelieferten Büchern, Programmen und Datenbanken behält sich VRS bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor.

Ist der Kunde Händler, so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, die Waren an Dritte zu veräußern. Der Händler tritt bereits jetzt die Kaufpreisforderungen aus diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen von VRS in Rechnung gestellten Bruttoeinstandspreises an VRS ab.

§ 7 - Urheberschutz

Druckwerke und Programme dürfen - auch zum eigenen Gebrauch durch den Kunden - nicht vervielfältigt werden. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung von Software und Datenbanken zum Zwecke der Datensicherung. Das Vervielfältigungsstück darf vom Kunden nur verwendet werden, wenn das Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.

Druckwerke dürfen generell - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Ausnahmeregelungen hierzu müssen entweder ausdrücklich im Druckwerk selbst geregelt sein oder es muss eine schriftliche Ausnahme-Genehmigung vom Urheber vorliegen.

Programme sowie alle sonstigen Aufzeichnungen auf Datenträgern dürfen - auch auf den betreffenden Datenträgern - nicht abgeändert oder nachgeahmt werden. Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.

Der Kunde ist zur gleichzeitigen Nutzung gelieferter Programme auf mehreren Endgeräten nur berechtigt, wenn er für jedes einzelne Endgerät entweder eine Haupt- oder eine Nebenlizenz hat. Nebenlizenzen können bei Bestehen einer Hauptlizenz in unbegrenzter Zahl erworben werden. Voraussetzung für die Nutzung einer Nebenlizenz ist stets die Existenz in derselben Update-Version. Der Kunde ist zur Übertragung von Haupt- und Nebenlizenzen an Dritte unter keinen Umständen berechtigt.

§ 8 - Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen uns unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Ursache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkannt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist für solche nicht offensichtlichen Mängel beträgt jedoch längstens sechs Monate ab Übergabe der Kaufsache.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.

VRS ist bemüht, Druckwerke und Datenbanken jeweils nach den neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt.

VRS weist jedoch darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware bzw. Datenbanken zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit wird daher ausdrücklich nicht zugesichert. VRS gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit der angebotenen Informationen zu einem bestimmten Zweck, insbesondere dafür, dass Druckwerke bzw. Datenbanken den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügen oder Datenbanken bzw. angebotene Software mit den vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und folgende Benutzung von Druckwerken, Software und Datenbanken sowie die damit beabsichtigten Ziele und erzielten Ergebnisse trägt allein der Kunde.

Besteht die Möglichkeit, dass eine Software einen Schaden verursacht hat, so wird der Kunde VRS hiervon unverzüglich unterrichten und auf deren Wunsch bei der Suche nach der Schadensursache unterstützen.

VRS haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Vorgenannte Haftungsbeschränkung greift nicht ein, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft durch VRS verletzt worden ist; dann besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt ferner nicht für Schäden infolge des Verzugs oder der Unmöglichkeit der Leistung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet VRS jedoch auch im Falle des Verzugs und der Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VRS haftet nicht für den Verlust von Daten, mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen, die durch den Einsatz der von VRS angebotenen Software bzw. Datenbanken oder aus Störungen derselben entstehen.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet VRS für Datenverlust nur beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

VRS haftet nicht für technische Störungen, die ihre Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich haben, ferner nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die sich aus der fehlerhaften Weiterverarbeitung der abgerufenen Informationen durch den Kunden oder die missbräuchliche Verwendung seines Passworts durch Dritte ergeben.

§ 9 - Zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für den Verkauf von Software an Anwender

(I) Die Software wird dem Anwender auf Dauer überlassen.

(II) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung notwendig ist. Dazu zählt eine Sicherungskopie.

(III) Bei Erwerb und Verwendung von Netzwerkversionen gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen, die dem Produkt beiliegen.

(IV) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte weiterveräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich ggfs. vorhandener Sicherungskopien übergeben und nicht übergebene Kopien vernichten.

(V) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 10 Widerruf

(1) Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen, indem er die Ware an VRS zurücksendet. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung und den Zugang der zurückzusendenden Waren.

(2) Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von Euro 40,- trägt der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware oder Dienstleistung entspricht nicht der bestellten.

(3) Im Fall des Widerrufs zahlt VRS einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Von VRS ggfs. bezahlte Rücksendungskosten gem. Abs. 2 HS 1 werden abgezogen. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen.

(4) Bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall seines Widerrufs VRS die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist VRS berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.

(5) Falls die Ware benutzt wurde, gilt: Nach Ablauf von 14 Tagen nehmen wir diese nicht mehr zurück. Bei Rücksendung innerhalb dieser Frist behalten wir uns vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen, sollten Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen. Dabei gilt weiterhin, dass wir kopierbare Datenträger (Disketten, CD's, DVD's) grundsätzlich nicht bei entfernter Versiegelung zurücknehmen. Dasselbe gilt für Bücher, deren Schutzfolie vom Kunden entfernt wurde (Einschweißung). Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rücknahme von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden individuell angefertigt wurden (Individual-Software, -Bücher, -Systeme, z.B. "Lotto-Formel 49/80").

(6) Im Falle des Ausschlusses des Widerrufes und der Rückgabe gemäß § 3 Abs. 2 FernAbsG und gemäß § 6 Abs. 5 unserer AGB hat der Besteller bei einer Rücksendung der Ware an uns die Kosten der erneuten Versendung an ihn zu tragen.

§ 11 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Scheckklagen ist Sigmaringen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 12 - Informationen zur Spielsucht

VRS weist ausdrücklich darauf hin, dass VRS durch seine Prospekte, Internetseiten, Bücher und Software nur über die unterschiedlichsten Systeme und Spieltechniken informiert. VRS fordert aber Niemanden dazu auf, tatsächlich an Glücksspielen teilzunehmen! VRS weist außerdem darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko der Spielsucht besteht! Nähere Informationen über Prävention und Behandlungsmöglichkeiten veröffentlicht VRS auf all seinen Internetseiten (z.B.: www.wettsysteme.de/spielsucht.htm). Professionelle Beratung bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de). VRS weist außerdem darauf hin, dass die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Lotterien und Sportwetten gesetzlich verboten ist.

§ 13 - Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder in ihrer Wirksamkeit beschränkt sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit beschränkten Klauseln treten dann die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 in der jeweils geltenden Fassung.

Inzigkofen, den 01.01.2009


Aufgrund des neuen, ab 1.1.2008 geltenden Lotterie-Staatsvertrags mit dem Schwerpunkt Spielsucht-Prävention weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir Niemanden auffordern, tatsächlich an Glücksspielen teilzunehmen! Unser Rat: "Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden"! Informationen zur Glücksspielsucht finden Sie im Internet unter www.spielen-mit-verantwortung.de sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) Tel. 0800-1372700 (kostenfrei). Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Lotterien und Sportwetten ist gesetzlich verboten! Die Gewinnchancen für alle Wettarten und für alle Gewinnränge finden Sie im Detail bei den Lottogesellschaften.



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