Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlag Rolf Speidel - Fassung vom 01.01.2025


Angaben gemäß § 5 TMG & § 2 DL-InfoV:

Verlag Rolf Speidel


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Buchhandel und Software-Vertrieb

§ 1 - Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen des Verlages Rolf Speidel, im Folgenden kurz VRS genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Für Lieferungen an Buch- und Zeitschriftenhändler gilt ergänzend die "Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels" in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme durch VRS zustande.

§ 3 - Preise und Versandkosten

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab Verlag.
(2) Die Übernahme von Versandkosten durch VRS erfolgt nur, soweit dies nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) verstößt. Falls die Übernahme der Versandkosten als unzulässiger Preisnachlass gewertet wird, behält sich VRS vor, die Versandkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Bei Lieferungen ins Ausland werden die anfallenden Portokosten berechnet, mindestens jedoch 7 Euro (Details siehe Versandkosten-Info). VRS liefert ins Ausland ausschließlich gegen Vorauszahlung. Eine Lieferung per Nachnahme ist nicht möglich.

§ 4 - Zahlung

(1) Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig. VRS ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Für Unternehmergeschäfte (B2B) gilt ein Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

§ 5 - Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Für Verbraucher gilt, dass die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Kunden übergeht (§ 474 BGB).

§ 6 - Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VRS.
(2) Ist der Kunde Händler, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die Forderungen aus dieser Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt an VRS ab.

§ 7 - Urheberschutz

(1) Druckwerke und Software dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vervielfältigt oder verändert werden.
(2) Software darf nur auf mehreren Endgeräten genutzt werden, wenn für jedes Gerät eine Haupt- oder Nebenlizenz erworben wurde. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

§ 8 - Gewährleistung und Haftung

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(2) Liegt ein von VRS zu vertretender Mangel vor, erfolgt nach Wahl von VRS eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 9 - Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelten Datenträgern, sobald die Versiegelung entfernt wurde, sowie bei digitalen Produkten nach Beginn des Downloads (§ 356 Abs. 5 BGB).

§ 10 - Haftungsausschluss für Glücksspielprodukte

VRS weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Produkte ausschließlich der theoretischen und statistischen Analyse von Spielsystemen dienen und keine Aufforderung zur Teilnahme an Glücksspielen darstellen.

§ 11 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Balingen.

§ 12 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

Balingen, den 01.01.2025



Hinweis zur Spielsucht:

"Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden!" Informationen zur Glücksspielsucht: Check-Dein-Spiel oder BZGA: 0800-1372700 (kostenfrei). Glücksspiel erst ab 18 Jahren!
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Textnachweis: © Rolf Speidel, 2025